Gewerbebetriebe, Behörden oder Krankenhäuser können eine höhere geschützte Grundlast mit den Netzbetreibern vereinbaren, soweit sie die Kosten für die Bereitstellung der Stromerzeugungskapazität verursachungsgerecht tragen. Bei entsprechender Voranmeldung beim Netzbetreiber, spätestens eine Woche vor dem Ereignis, können die Ab- und Zuschaltfrequenzen zugunsten eines Kunden verbessert werden. Allerdings erfolgt dadurch eine Schlechterstellung während der Woche vor dem Ereignis.